Pressemitteilung | 21.10.2024

Schneider für Prüfung auf Verfassungswidrigkeit der AfD: Verfahren braucht jedoch breitere Basis und mehr Zeit

 

Der Entwurf eines Gruppenantrags zur Prüfung der Verfassungswidrigkeit der AfD hat in jüngster Sitzungswoche des Bundestages große Aufmerksamkeit erzielt. Die Initiative einzelner Abgeordneten holt damit eine bislang hintergründig behandelte und juristisch hochkomplexe Frage in den öffentlichen Diskurs. „Das könnte sich als heikel und in der Sache sogar kontraproduktiv erweisen. Der Antrag ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehrheitsfähig. Wir erwarten die Hochstufung der gesamten Partei als gesichert extremistische Bestrebung durch den Verfassungsschutz und wichtige nachrichtendienstliche Erkenntnisse noch in diesem Jahr. Deshalb muss es in den kommenden Wochen und Monaten darum gehen, dass aus der Initiative einer kleinen Gruppe ein breites Bündnis aller demokratischen Kräfte wird“, erläutert Daniel Schneider.

Der Antrag birgt also neben rechtlichen Hürden auch politische Risiken in Bezug auf den Zeitpunkt und Mehrheiten. Schneider bekräftigt allerdings, dass es im demokratischen Parteienspektrum des Bundestages sowie in der Bevölkerung einen wachsenden Konsens zur AfD gibt: „Die Partei ist demokratisch gewählt, jedoch im Wesen demokratiefeindlich. Auch ich unterstütze grundsätzlich das Vorhaben dieser Prüfung.“

 

Schneider: Politische Bekämpfung und juristische Einstufung schließen sich nicht aus, sondern müssen gleichzeitig auf verschiedenen Ebenen laufen

 

Die Hürden eines Parteiverbotes sind zurecht sehr hoch. Neben dem Bundestag können nur die Bundesregierung und der Bundesrat den Antrag stellen, dass das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsmäßigkeit einer Partei überprüft. Die Entscheidung über ein Verbot kann nur das höchste Gericht unseres Landes treffen, das wiederum allein nicht tätig werden kann. Das Prozedere kann mehrere Jahre dauern. Zunächst würde in diesem Fall über den Antrag im Parlament abgestimmt werden. Sollte der Antrag beschlossen werden, gibt es eine zweimonatige Frist für die Bundesregierung, die Arbeit mit V-Leuten einzustellen, um Staatsfreiheit zu gewährleisten. Als nächster Schritt würde ein Prozessbevollmächtigter bestimmt und eine Antragsschrift für das Bundesverfassungsgericht erarbeitet werden. Ob eine Partei verboten werden soll, kann nur mit einer 2/3 Mehrheit im Bundesverfassungsgericht entschieden werden. Die Partei kann nur dann als verfassungswidrig eingestuft werden, wenn ihre verfassungsfeindlichen Bestrebungen umfassend und systematisch nachweisbar sind, nicht nur durch vereinzelte Vorfälle, sondern durch eine gezielte, planvolle und aktiv kämpferische Ausrichtung gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung.

Seit März 2021 wird die Gesamtpartei auf Bundesebene vom Bundesamt für Verfassungsschutz als „rechtsextremistischer Verdachtsfall“ eingestuft. Diese Beurteilung wurde im April 2022 durch das Verwaltungsgericht Köln bestätigt und am 13. Mai 2024 schloss sich das Oberverwaltungsgericht Münster dieser Entscheidung an. Der Verfassungsschutz unterscheidet in seiner Bewertung von Organisationen zwischen drei Kategorien: „Prüffall“, „rechtsextremistischer Verdachtsfall“ und „gesichert extremistische Bestrebung“. Das BfV plant, bis Ende des Jahres ein neues Gutachten zur AfD zu veröffentlichen. Es wird erwartet, dass die Partei dann als „gesichert extremistische Bestrebung“ eingestuft werden könnte.

Daniel Schneider: „In der Zielsetzung sind wir uns innerhalb unserer SPD-Bundestagsfraktion sehr einig. Im Hinblick auf den Zeitpunkt und die Erfolgsaussichten gilt es auch, auf unsere Bundesinnenministerin Nancy Faeser sowie auf unsere Innenministerinnen und -minister in den Ländern zu vertrauen. So könnte es durchaus noch Monate dauern bis etwa weitere ausschlaggebende Voraussetzungen für ein erfolgreiches Verfahren gegeben sind.“ Die Mitglieder des Bundestages sind anders als die Exekutive nicht im Detail über die Arbeit des Verfassungsschutzes informiert.

„Oft heißt es von Seiten der Kritiker eines Prüfverfahrens, wir müssen die AfD politisch bekämpfen. Das ist richtig, schließt aber eben die juristische Prüfung der Verfassungswidrigkeit nicht aus. Vor allem aber erfordere dieser politische Kampf eine neue politische Kultur“, appelliert der Cuxhavener.

„Der Kampf gegen Rechtsextremismus kann nur durch ein konstruktiveres Miteinander aller demokratischer Parteien gewonnen werden. Die Verantwortung für den Umgang mit der AfD kann dabei nicht allein bei den Regierungsparteien liegen. Es bedarf einer geschlossenen Front aller demokratischen Kräfte – einschließlich der Opposition – um rechtsextreme Bedrohungen wirksam zu bekämpfen. Wir erleben aber auch im demokratischen Spektrum immer mehr Populismus und auf Seiten der Opposition fehlt es oft an echter Konstruktivität. Die Kampagnen gegen die Bundesregierung oder der Ampelkoalition sowie insbesondere ihre feindselige Sprache sind angesichts der Herausforderungen und Bedrohungen unserer Demokratie von rechts sowie aus dem Ausland kontraproduktiv“, fügt Schneider hinzu.

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Foto: Inga Kjer

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